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Re: haftungsrechtliche Frage
- Subject: Re: haftungsrechtliche Frage
- From: Dr.Friedebold_bEi_t-online.de (Detlef Friedebold)
- Date: 06 Oct 1999 10:41:00 +0200
Hallo in die Runde!
Lutz.boh_bEi_t-online.de schrieb:
> Sie vertritt die Auffassung, aus versicherungsrechtlichen Gruenden muessen ein
> blinder - moeglichst an beiden Armen - eine Dreipunktbinde tragen. Tut er es
> nicht, sei er versicherungsrechtlich nicht geschuetzt. Beispiel: er ueberquert
> die
> Strasse, wird angefahren.
Da fehlt ja nur noch die gelbe Rundumleuchte auf dem Kopf! Natuerlich
reicht der weisse Langstock aus. Wichtig ist jedoch beim Ueberqueren einer
Strasse, dass man seine Absicht dem Autofahrer deutlich anzeigt, d. h. an
der Bordsteinkante sichernd stehenbleibt und durch heben des Langstockes
deutlich macht, dass man ueber die Strasse moechte.
Mit besten Gruessen
Detlef