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Re: haftungsrechtliche Frage



Hallo in die Runde!

Lutz.boh_bEi_t-online.de schrieb:

> Sie vertritt die Auffassung, aus versicherungsrechtlichen Gruenden muessen ein
> blinder - moeglichst an beiden Armen - eine Dreipunktbinde tragen. Tut er es
> nicht, sei er versicherungsrechtlich nicht geschuetzt. Beispiel: er ueberquert
> die
> Strasse, wird angefahren.
Da fehlt ja nur noch die gelbe Rundumleuchte auf dem Kopf! Natuerlich  
reicht der weisse Langstock aus. Wichtig ist jedoch beim Ueberqueren einer  
Strasse, dass man seine Absicht dem Autofahrer deutlich anzeigt, d. h. an  
der Bordsteinkante sichernd stehenbleibt und durch heben des Langstockes   
deutlich macht, dass man ueber die Strasse moechte.

Mit besten Gruessen

Detlef